• Was ist das "besondere Kirchgeld"?
    Seit dem 1. Januar 2004 gibt es in Bayern das „besonderes Kirchgeld“ – früher auch „Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe“ genannt. Dabei handelt es sich um eine eigene Kirchensteuerart. Erhoben wird diese Form der Kirchensteuer von nicht oder gering verdienenden evangelischen Kirchenmitgliedern, deren verdienende Ehepartner keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören. Die Höhe des besonderen Kirchgeldes errechnet sich aus dem Teil des gemeinsamen Einkommens, der dem nicht verdienenden Ehepartner rechtlich als Lebensführungsaufwand zusteht.

    Ein Beispiel: Ein allein verdienender Familienvater ist konfessionslos. Seine Frau und seine beiden Kinder sind jedoch Mitglieder in der evangelischen Kirche. Bisher zahlte diese Familie keine Kirchensteuer – obwohl drei Familienmitglieder Mitglieder der Kirche sind. Seit dem 1. Januar 2004 wird vom evangelischen Ehepartner – in unserem Beispiel die Frau - das besondere Kirchgeld erhoben. Die Höhe des Kirchgeldes ist abhängig von dem Teil des gemeinsamen Einkommens, das dem kirchenangehörenden Ehepartner rechtlich zusteht, über das er also selbstständig verfügen kann.

    Die Kirche braucht die Unterstützung aller - damit sie für alle da sein kann.Die Kirche leistet für alle Mitglieder in der Familie etwas: Kinder, Jugendliche, Eltern, Großeltern oder Urgroß- eltern. Sie braucht deshalb auch die Unterstützung derjenigen, die am Einkommen ihres nicht kirchenangehörigen Ehegatten teilhaben. Mit dem "besonderen Kirchgeld" schließen wir eine Gerechtigkeitslücke: Die Kirchenmitglieder werden jetzt im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit an der Finanzierung der kirchlichen Aufgaben beteiligt.

    Übrigens: Die Praxis des besonderen Kirchgeldes ist vom Bundesverfassungsgericht als sachgerecht und verfassungsgemäß bestätigt worden. Das besondere Kirchgeld ist – wie jede Kirchensteuer – bei der Einkommensteuerveranlagung als Sonderausgabe unbeschränkt abzugsfähig. Dadurch verringert sich die effektive finanzielle Belastung noch einmal deutlich.