• Wer darf an der Feier des Heiligen Abendmahls teilnehmen?
    In unserer Kirchengemeinde dürfen auch Mitglieder anderer Konfessionen am Heiligen Abendmahl teilnehmen. Grundsätzlich besteht Abendmahlsgemeinschaft zwischen lutherischen, reformierten und weiteren evangelischen Kirchen in Europa, die der Leuenberger Konkordie angeschlossen sind. Auch zwischen der Alt-Katholischen Kirche in Deutschland und der Evangelischen Kirche besteht eine solche Abendmahlsgemeinschaft. Selbstverständlich heißen wir auch römisch-katholische Christen sehr herzlich bei unseren Abendmahlsfeiern willkommen und sind offen für die eucharistische Gastfreundschaft; wohl wissend, dass aus offizieller römisch-katholischer Sicht eine gemeinsame Feier von evangelischen und katholischen Christen derzeit noch nicht möglich ist.