• Wer kann kirchlich beerdigt werden?
    In den Leitlinien des kirchlichen Lebens heißt es: "Die kirchliche Bestattung setzt grundsätzlich voraus, dass die oder der Verstorbene der evangelischen Kirche angehörte." Eine kirchliche Bestattung von Verstorbenen, die keiner christlichen Kirche angehörten, kann nur in Ausnahmefällen geschehen, wenn besondere seelsorgerliche Gründe eine solche Maßnahme rechtfertigen. Der Kirchenvorstand unserer Gemeinde hat jedoch beschlossen, mit solchen Ausnahmen sehr vorsichtig umzugehen. Auf keinen Fall darf gegen den Willen des Verstorbenen gehandelt werden.